Änderung der Verordnung über Konsulargebühren
29.12.2025
Wir möchten Sie höflich darüber informieren, dass ab dem 1. Januar 2026 eine neue Tabelle der Konsulargebühren in Kraft treten wird, die durch die Verordnung des Außenministers vom 29. Oktober 2025 zur Änderung der Verordnung über Konsulargebühren eingeführt wurde.
Die neue Tabelle der Konsulargebühren sieht unter anderem höhere Gebühren für Passangelegenheiten vor (Ausstellung eines Reisepasses – 140 EUR, Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses – 50 EUR) und erhöht geringfügig die Gebühren für konsularische Dienstleistungen im Bereich des Personenstands (Transkriptionen von Personenstandsurkunden, Ausstellung von Bescheinigungen).
Die Tabelle führt außerdem zwei zusätzliche Positionen ein:
- Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses außerhalb der Bürozeiten – 100 EUR
- Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses an einem Feiertag – 200 EUR
Wir empfehlen Ihnen, sich mit der gesamten Tabelle vertraut zu machen, die dem Anhang zur Verordnung des Außenministers vom 29. Oktober 2025 zur Änderung der Verordnung über Konsulargebühren beigefügt ist.