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Erleichterung des Zugangs zu medizinischen Berufen in Polen

09.06.2021

Wykrzyknik

Seit dem 30.12.2020 gelten die geänderten Regelungen zur Erleichterung des Zugangs zu medizinischen Berufen in Polen für:

  1. Ärzte,
  2. Zahnärzte,
  3. Krankenschwestern,
  4. Hebammen,
  5. Notfallsanitäter,

die ihre Qualifikationen zur Ausübung dieser Berufe in Nicht-EU-Ländern erworben haben.

Das Verfahren zur Erteilung der Zulassung zur Ausübung der oben genannten Berufe in Polen wurde vereinfacht und deutlich verkürzt. Anträge, die beim Gesundheitsminister direkt oder unter  Vermittlung von polnischen konsularischen Vertretungen eingereicht werden, unterliegen einer zügigen Prüfung.

Ausführliche Informationen zu den Regelungen zur Arbeitsaufnahme in einzelnen Berufen finden Sie auf der Website der Botschaft sowie auf der Website des Gesundheitsministeriums.

Infotelefon: (+48) 22 427 65 60 (Sprachen: PL, UA, RU und EN)

Öffnungszeiten der Hotline: Montag – Freitag:  8:00 - 18:00 Uhr

Interessierte können ihre Fragen an die für das Wohnsitzland zuständige diplomatische Vertretung der Republik Polen richten.

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