Wir verwenden Cookies, um Ihnen unsere Dienstleistungen auf dem höchsten Niveau zu erbringen. Die Nutzung unserer Website bedeutet, dass die Cookies auf Ihrem Gerät gespeichert werden. Sie können Ihre Browsereinstellungen jederzeit ändern. Durch die Nutzung unserer Website akzeptieren Sie außerdem die Klausel zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die uns auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt werden.
Zurück

Polen unterstützt die Einrichtung eines Sondertribunals für das Aggressionsverbrechen gegen die Ukraine

04.03.2023

Der bewaffnete Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine stellt einen Akt der Aggression dar, der aufgrund seines Charakters, seiner Schwere und seiner Tragweite einen eklatanten Verstoß gegen die Charta der Vereinten Nationen bedeutet. Er stellt außerdem ein Aggressionsverbrechen dar.

Russian agression

Wie das Nürnberger Tribunal es bestimmte, ist ein Aggressionsverbrechen das höchste internationale Verbrechen. Der Akt der russischen Aggression war es, der unvorstellbar viele weitere internationale Verbrechen auslöste. Wenn die Verursacher dieses beispiellosen Verbrechens straflos bleiben, während man gleichzeitig andere Täter zur Rechenschaft zu ziehen versucht, werden ungerechte Zustände zugelassen und die Bedeutung der fundamentalen Prinzipien des Völkerrechts gemindert.

Der Vorschlag der Ukraine, ein Sondertribunal für das Aggressionsverbrechen einzurichten, ist richtungsweisend und verdient als solcher unsere volle Unterstützung.

Anders als im Falle von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschheit und des Völkermords ist der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) für das Aggressionsverbrechen gegen die Ukraine nicht zuständig, es sei denn der UN-Sicherheitsrat würde es vor den IStGH bringen.

Im Zusammenhang mit der fehlenden Möglichkeit, über den Sicherheitsrat handlungsfähig zu werden, da eins seiner über das Vetorecht verfügenden Mitglieder zugleich der Verursacher der Aggression ist, unterstützt Polen die Einrichtung des Sondertribunals auf Grundlage eines auf der Empfehlung der Vollversammlung basierenden Vertrags zwischen dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und der Ukraine. Dabei schließen wir die Unterstützung anderer Wege, das Sondertribunal einzurichten, nicht aus, sollten sie sich aus den internationalen Vereinbarungen ergeben.

Damit derartige internationale Verbrechen wirksam geahndet werden, muss das Beweismaterial entsprechend gesichert werden. Aus diesem Grunde befürworten wir alle einschlägigen Initiativen, insbesondere die Entstehung eines Internationalen Zentrums für die Ahndung des Aggressionsverbrechens.

Die Verfolgung von Verursachern der in der und gegen die Ukraine begangenen Verbrechen, insbesondere des Aggressionsverbrechens, ist notwendig, um zu demonstrieren, dass das Völkerrecht keine Straflosigkeit zulässt und auch Staatschefs strafrechtlich verfolgt werden können.

Polen wird mit der Ukraine sowie mit anderen gleichgesinnten Partnern bei der Einrichtung des Sondertribunals für das Aggressionsverbrechen gegen die Ukraine zusammenarbeiten.

{"register":{"columns":[]}}