Konsulargebühren

Pos.

Art der Tätigkeit

Gebührenbetrag in EUR

I. Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Reisepass

1.01

Passausstellung

140

1.02

Ausstellung eines Reisepasses an einen Minderjährigen unter 12 Jahren zum Zeitpunkt der Antragstellung

45

1.03

Ausstellung eines Reisepasses an Personen gemäß Artikel 21 Absatz 1 Nummern 2-15 und Nummer 16 Buchstabe c des Gesetzes vom 27. Januar 2022 über Reisepassdokumente (Gesetzblatt von 2024, Pos. 1063 und von 2025, Pos. 1006 und 1216)

70

1.04

Ausstellung eines Reisepasses an Personen gemäß Artikel 21 Absatz 1 Nummer 16 Buchstabe a des Gesetzes vom 27. Januar 2022 über Reisepassdokumente

25

1.05

Ausstellung eines Reisepasses an Personen gemäß Artikel 21 Absatz 1 Nummer 16 Buchstabe b des Gesetzes vom 27. Januar 2022 über Reisepassdokumente

45

1.06

Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses

50

1.07

Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses außerhalb der Öffnungszeiten

100

1.08

Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses an einem arbeitsfreien Tag

200

1.09

Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses während der Wartezeit auf die Abholung des endgültigen Reisepasses

20

1.10

Ausstellung eines zweiten Reisepasses

280

II. Aktivitäten im Zusammenhang mit der polnischen Staatsbürgerschaft

2.01

Annahme des Antrags und Erstellung der Unterlagen für die Verleihung der polnischen Staatsbürgerschaft, einschließlich der Zustellung der Urkunde über die Verleihung der polnischen Staatsbürgerschaft oder der Mitteilung über die Ablehnung der Verleihung der polnischen Staatsbürgerschaft*)

450

2.02

Annahme und Bearbeitung eines Antrags auf Wiedererlangung der polnischen Staatsbürgerschaft zusammen mit der Zustellung des Bescheids über die Wiedererlangung der polnischen Staatsbürgerschaft*)

50

2.03

Annahme und Bearbeitung eines Antrags auf Bestätigung der polnischen Staatsbürgerschaft sowie Zustellung der diesbezüglichen Entscheidung*)

100

 

2.04

Annahme des Antrags und Erstellung der Dokumentation bezüglich der Zustimmung zum Verzicht auf die polnische Staatsbürgerschaft sowie Zustellung einer Mitteilung über diese Zustimmung*)

450

2.05

Annahme von Erklärungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b des Gesetzes vom 2. April 2009 über die polnische Staatsbürgerschaft (Gesetzblatt von 2023, Pos. 1989 und von 2025, Pos. 622 und 921)

40

III. Tätigkeiten in Visaangelegenheiten im Zusammenhang mit der Erteilung von Genehmigungen an Ausländer zum Grenzübertritt im Rahmen des lokalen Grenzverkehrs und sonstige Angelegenheiten, die Ausländer betreffen

3.01

Annahme und Bearbeitung eines Antrags auf ein nationales Visum

200

3.02

Annahme und Prüfung eines Antrags auf erneute Prüfung eines Antrags auf ein nationales Visum

200

3.03

Annahme und Prüfung eines Antrags auf Erteilung einer Genehmigung zum Grenzübertritt im Rahmen des lokalen Grenzverkehrs

30

3.04

Annahme und Prüfung eines Antrags auf erneute Prüfung eines Antrags auf Erteilung einer Genehmigung zum Grenzübertritt im Rahmen des lokalen Grenzverkehrs

30

3.05

Ausstellung eines vorläufigen polnischen Reisedokuments für einen Ausländer

50

3.06

Ausstellung eines EU-Notfallreisedokuments

50

3.07

Annahme und Prüfung eines Antrags auf erneute Prüfung eines Antrags auf ein Schengen-Visum

90

IV. Ausstellung von Zertifikaten und Genehmigungen

4.01

Ausstellung einer Bescheinigung für die Einfuhr von Waffen und Munition in das Gebiet der Republik Polen oder für den Transit durch das Gebiet der Republik Polen oder eine Eintragung in den Europäischen Waffenpass

70

4.02

Ausstellung einer Bescheinigung für den Transport durch das Gebiet der Republik Polen oder die Einfuhr einer Leiche oder menschlicher Überreste in das Gebiet der Republik Polen

60

4.03

Ausstellung einer anderen Bescheinigung als der in den Punkten 4.01 und 4.02 des Konsulargebührenverzeichnisses genannten.

40

           

 

V. Beschaffung und Einreichung von Dokumenten

5.01

Zustellung eines Dokuments, das von einer nationalen Behörde auf einen direkt an diese Behörde gerichteten Antrag einer im Ausland lebenden Person ausgestellt wird

40

5.02

Ausfuhr eines Dokuments, das kein Wertpapier ist, ins Ausland auf Verlangen eines polnischen Staatsbürgers, zusammen mit der Übergabe dieses Dokuments (und seiner möglichen Legalisierung).

40

5.03

Die Annahme des Dokuments und seine offizielle Weiterleitung an das Land erfolgen, wenn die Einreichung des Dokuments beim Konsul gemäß gesonderten Bestimmungen die Einhaltung der Frist im Verfahren ermöglicht.

30

5.04

Entgegennahme und Weiterleitung eines Antrags auf Zustimmung zum Dienst in einer ausländischen Armee oder einer ausländischen Militärorganisation an die zuständige Behörde im jeweiligen Land.

60

5.05

Ausstellung und Zustellung einer beglaubigten Abschrift oder einer Kopie eines Dokuments aus der Akte

40

VI. Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Legalisierung, notariellen Angelegenheiten sowie der Anfertigung und Beglaubigung von Übersetzungen

6.01

Legalisierung eines Dokuments

40

6.02

Anfertigung und Beglaubigung der Übereinstimmung einer Abschrift, eines Auszugs oder einer Kopie mit dem vorgelegten Original oder einer beglaubigten Abschrift dieses Dokuments sowie Anfertigung eines Auszugs oder einer Kopie aus einer von einem Konsul erstellten und in einem Konsulat aufbewahrten notariellen Urkunde.

70

6.03

Bescheinigung über die Übereinstimmung einer Kopie, eines Auszugs oder einer Abschrift mit dem vorgelegten Dokument

40

6.04

Bescheinigung der Echtheit einer Unterschrift oder eines handschriftlichen Zeichens

40

6.05

Bestätigung des Datums der Vorlage des Dokuments

40

6.06

Anfertigung einer notariellen Urkunde zusammen mit der Anfertigung eines Auszugs aus der notariellen Urkunde

400

6.07

Vornahme eines weiteren notariellen Aktes

40

6.08

Anfertigung und Beglaubigung einer Übersetzung aus dem Polnischen in eine offizielle oder gebräuchliche Sprache des Empfängerlandes oder aus einer offiziellen oder gebräuchlichen Sprache des Empfängerlandes ins Polnische - für jede begonnene Übersetzungsseite**)

120

 

6.09

Prüfung und Zertifizierung einer Übersetzung aus dem Polnischen in eine offizielle oder gebräuchliche Sprache des Empfängerlandes oder aus einer offiziellen oder gebräuchlichen Sprache des Empfängerlandes ins Polnische - für jede begonnene Übersetzungsseite**)

60

6.10

Erstellung und Beglaubigung von Übersetzungen von Dokumenten mit sich wiederholendem Inhalt aus dem Polnischen in eine offizielle oder gebräuchliche Sprache des Gastlandes oder aus einer offiziellen oder gebräuchlichen Sprache des Gastlandes ins Polnische

60

6.11

Beglaubigung und Zertifizierung von Übersetzungen von Dokumenten mit sich wiederholendem Inhalt aus dem Polnischen in eine offizielle oder gebräuchliche Sprache des Gastlandes oder aus einer offiziellen oder gebräuchlichen Sprache des Gastlandes ins Polnische

30

VII. Klagen in Personenstandsangelegenheiten

7.01

Vorbereitung der Dokumentation über den Abschluss der Eheschließung vor dem Konsul, Entgegennahme der Erklärungen zum Eheschluss und der Erklärungen zum nach der Eheschließung zu führenden Nachnamen sowie zum Nachnamen der aus dieser Ehe hervorgehenden Kinder, Erstellung eines Protokolls über die Entgegennahme der genannten Erklärungen und Weiterleitung an das Standesamt im Land sowie Aushändigung einer Kopie der Heiratsurkunde*), ***)

600

7.02

Entgegennahme und Weiterleitung einer Erklärung der Person, die die Ehe eingehen möchte, an das Standesamt des Landes, dass ihr keine Umstände bekannt sind, die den Abschluss der Eheschließung verhindern würden.

60

7.03

Ausstellung und Übergabe einer Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass eine Eheschließung gemäß polnischem Recht abgeschlossen werden kann.

60

7.04

Einholen einer Bescheinigung vom Standesamt des Landes und deren Vorlage beim Standesamt, aus der hervorgeht, dass die Eheschließung gemäß polnischem Recht möglich ist***)

60

7.05

Entgegennahme der zur Vaterschaftsanerkennung erforderlichen Erklärung(en) sowie gegebenenfalls Ausstellung einer Vaterschaftsanerkennungsurkunde und Weiterleitung der Unterlagen an das zuständige Standesamt

60

 

7.06

Vorbereitung der Dokumentation im Zusammenhang mit der Übertragung oder Vervielfältigung einer ausländischen Personenstandsurkunde in das polnische Personenstandregister und Aushändigung einer auf dieser Grundlage erstellten Kopie der polnischen Personenstandsurkunde*), ***)

60

7.07

Aufzeichnung der Erklärungen und Weiterleitung eines Antrags auf Registrierung einer Geburt oder eines Todesfalls an das Standesamt des Landes sowie Aushändigung einer Kopie der Geburts- oder Sterbeurkunde***)

60

7.08

Unter Berücksichtigung der Erklärung über die Namens- oder Nachnamensänderung und deren Weiterleitung an das Standesamt im Land

60

7.09

Annahme eines Antrags auf Namens- oder Nachnamensänderung, dessen Einreichung beim Standesamt des Landes und Zustellung des Bescheids

60

7.10

Vornahme einer anderen Handlung im Zusammenhang mit dem Personenstand

40

VIII. Tätigkeiten im Zusammenhang mit der See- und Binnenschifffahrt

8.01

Ausstellung eines vorläufigen polnischen Nationalitätszertifikats für ein Schiff (Flaggenzertifikat)

300

8.02

Entgegennahme einer maritimen Protestnote des Schiffskapitäns oder Erstellung eines Berichts über einen Unfall in der Binnenschifffahrt

360

8.03

Ausstellung oder Bestätigung der Gültigkeit eines Zertifikats oder einer Schiffssicherheitskarte oder Verlängerung eines Zertifikats zum Schutz der Meere vor Verschmutzung durch Schiffe

250

8.04

Ausübung einer anderen Tätigkeit im Bereich der See- oder Binnenschifffahrt

50

IX. Gebühren für eine besondere Art der Durchführung der Tätigkeit****)

9.01

Die Durchführung von Tätigkeiten außerhalb der Räumlichkeiten des Konsulats auf Wunsch einer Partei – jeweils 8 Stunden, einschließlich der Zeit für die An- und Abreise zum Konsulat.

110

9.02

Dringende Durchführung einer im Tarif festgelegten Tätigkeit

40

*) Für konsularische Tätigkeiten, die im Rahmen der Dokumentenvorbereitung durchgeführt werden, fallen keine zusätzlichen Gebühren an, mit Ausnahme der Gebühren für die Erstellung und Beglaubigung bzw. Prüfung und Beglaubigung einer Übersetzung (Positionen 6.08, 6.09, 6.10 und 6.11 des Konsulargebührentarifs).

**) Bei der Berechnung der Höhe der Konsulargebühr wird der Umfang des Dokuments nach den Bestimmungen über die Vergütung der Tätigkeit eines beeidigten Übersetzers ermittelt.

***) Mit möglicher Legalisierung.

****) Gebühren für eine besondere Art der Durchführung einer Handlung werden unabhängig von den Gebühren für die durchgeführte konsularische Handlung und der Erstattung der entstandenen Auslagen erhoben.

{"register":{"columns":[]}}