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Bescheinigung, die zur Einfuhr von Waffen und Munition ins Gebiet der Republik Polen und zu deren Ausfuhr ins Ausland berechtigt

Wo können Sie es erledigen?

Die Bescheinigung erhalten Sie im örtlich zuständigen Konsularamt der Republik Polen.

Beachten Sie, dass Sie nach dem Erhalt der Bescheinigung, die Sie zur Einfuhr der Waffen und Munition ins Gebiet der Republik Polen und deren Ausfuhr ins Ausland berechtigt, zur Vorlage dieser Bescheinigung den Grenzschutzbehörden verpflichtet sind, damit Sie den Stempel zur Bestätigung der Überschreitung der Grenze erhalten.

Müssen Sie die Dokumente persönlich einreichen?

Die Dokumente können Sie persönlich oder durch einen Bevollmächtigten einreichen.

Wie können Sie sich für ein Treffen verabreden?

Für ein Treffen können Sie sich im System e-konsulat verabreden.

Welche Unterlagen müssen Sie einreichen?

Halten Sie folgende Unterlagen bereit:

  • Persönlichkeitsdokument,
  • Waffenschein,
  • ausgefüllte Informationskarte der Waffe,
  • Angaben zur Menge der beförderten Munition, zur Art und zum Muster der Patronen.

Benachrichtigen Sie den Konsul über den Zweck Ihrer Einreise mit eine Waffe: Jagd, Sportveranstaltung oder historische Rekonstruktion - am besten legen Sie eine Einladung oder Buchung vor.

Der Veranstalter der Jagd, der Sportveranstaltung oder der historischen Rekonstruktion mit der Beteiligung von Ausländern sollte - mindestens 7 Tage vor dem geplanten Termin der Veranstaltung - dem für den Ort der Jagd, der Sportveranstaltung oder der historischen Rekonstruktion zuständigen Woiwodschaftskommandanten der Polizei eine schriftliche Information über das geplante Datum und den Ort der Jagd, der Sportveranstaltung oder der historischen Rekonstruktion und von der geschätzten Anzahl der Beteiligten überreichen.

Benachrichtigen Sie den Konsul über das geplante Datum der Einreise ins Gebiet der Republik Polen und das Datum der Ausreise.

Wie viel bezahlen Sie?

Die Gebühr für die Ausstellung der Bescheinigung beträgt 60 EUR.

Es werden folgende Zahlungsarten akzeptiert: Bargeld. Generalkonsulate der Republik Polen in Köln und München akzeptieren auch die Kartenzahlung. 

Was ist die Erledigungsfrist?

Der Konsul stellt Ihnen die Bescheinigung ohne unnötigen Verzug, nicht später jedoch als innerhalb von 14 Tagen ab Antragstellung.

Wie können Sie Ihre Dokumente abholen?

Persönlich. Sie können auch die Zustellung der Unterlagen per Post beantragen, soweit Sie die Versandkosten tragen.

Wie können Sie eine Berufung einreichen?

Im Falle einer Verweigerung der Handlung erlässt der Konsul einen Beschluss, gegen den Sie innerhalb von 7 Tagen eine Beschwerde an den Außenminister einreichen können.  Die Beschwerde ist durch Vermittlung des Konsuls einzureichen, der den angefochtenen Beschluss erlassen hat.

Häufig gestellte Fragen

Wer ist zur Einfuhr von Waffen und Munition und zu deren Ausfuhr ins Ausland berechtigt?

  • Ausländer und polnische Staatsangehörige, die ihren festen Wohnsitz im Ausland haben und sich auf dem Gebiet der Republik Polen wegen der Beteiligung an einer Jagd (Jäger, die Waffen für Jagdzwecke nach Polen einführen, können auch bis 100 Stück Munition für diese Waffen einführen). 
  • Ausländer oder polnische Staatsangehörige, die ihren festen Wohnsitz im Ausland haben und sich auf dem Gebiet der Republik Polen wegen Beteiligung an Sportveranstaltungen, deren Ordnung die Nutzung von Waffen erfordert, sowie zwecks Beteiligung an einer historischen Rekonstruktion, sowie an Vorbereitungen auf solche Veranstaltungen, können die Waffen, die den Zwecken der Sportveranstaltung oder der historischen Rekonstruktion, sowie Munition für diese Waffen in Mengen ein- und ausführen, die in der Einladung der Veranstalter der Sportveranstaltung oder der historischen Rekonstruktion genannt ist.

Ausländer und polnische Staatsangehörige, die ihren festen Wohnsitz im Ausland haben und ins Gebiet der Republik Polen eine Signalwaffe einführen, soweit sie die Ausstattung von Wasserfahrzeugen oder Luftschiffen ist.

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