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Zustimmung zur Ausstellung eines Reisepasses für ein Kind

Für die Ausstellung eines Reisepasses/vorläufigen Reisepasses für das Kind oder Mündel ist die Zustimmung der Mutter und des Vaters, des Vormunds oder des Pflegers erforderlich.

Wird der Antrag von beiden Elternteilen persönlich in einem Konsulat gestellt, so wird die Zustimmung zur Ausstellung eines Passdokuments für das Kind vor einem Beamten mit Hilfe eines Geräts erteilt, mit dem eine handschriftliche Unterschrift wiedergegeben werden kann.

 

Wird der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses nur von einem Sorgeberechtigten gestellt, kann der andere Elternteil:

  • die Zustimmung über den elektronischen Dienst erteilen: www.gov.pl > Usługi dla obywatela > Dokumenty i dane osobowe > Paszport > Wyraź zgodę na wydanie paszportu;
  • die mit einer qualifizierten, persönlichen oder vertrauenswürdigen elektronischen Signatur unterzeichnete Zustimmung zur Ausstellung eines Reisepasses für ein Kind an das Elektronische Postfach des entsprechenden Konsulats: Versenden Sie ein allgemeines Schreiben  schicken.
  • dem Konsulat persönlich oder per Post das Original der schriftlichen Zustimmung (Link zum Musterantragsformular) zur Ausstellung eines Passdokuments für das Kind vorlegen, mit einer von der Passbehörde oder einem Notar beglaubigten Unterschrift;
  • die Zustimmung persönlich beim Konsul oder bei der Passbehörde in Polen eintragen.

 

Ausnahmen:

  • die Zustimmung einer Mutter oder eines Vaters, der oder dem die elterliche Sorge entzogen wurde oder dessen elterliche Sorge in Bezug auf die Zustimmung zur Ausstellung eines Passdokuments ausgesetzt oder eingeschränkt wurde, ist nicht erforderlich – in diesem Fall muss dem Konsul das Original des gerichtlichen Urteils vorgelegt werden, das den Entzug, die Aussetzung oder die Einschränkung der Sorge in Bezug auf die Zustimmung zur Ausstellung des Passdokuments bestätigt;
  • wenn die Meinungen der Mutter und des Vaters nicht übereinstimmen oder die Zustimmung eines der beiden nicht eingeholt werden kann, wird die Zustimmung zur Ausstellung des Passdokuments durch ein Urteil des Familiengerichts ersetzt, dessen Original dem Antrag auf Ausstellung des Passdokuments beizufügen ist (dieses bildet die Grundlage für die Ausstellung eines einzigen Passdokuments);
  • im Falle des Todes eines Elternteils – eine Sterbeurkunde ist vorzulegen
  • bei ungeklärter Vaterschaft muss eine aktuelle Kopie der vollständigen Geburtsurkunde vorgelegt werden

 

Eintragung der Zustimmung in das Zustimmungsmodul durch den Konsul

Die Eintragung der Zustimmung zur Ausstellung eines Passdokuments für ein Kind ist eine unentgeltliche konsularische Handlung, unabhängig von der Beantragung eines Passdokuments für einen Minderjährigen.

Die Zustimmung kann während der Öffnungszeiten (sehe unter der Abschnitt Botschaft und Konsulate) ohne Terminvereinbarung eingetragen werden.

Bei der Eintragung Ihrer Zustimmung müssen Sie einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass vorlegen.

 

Materialien

Online
Wzor​_zgody​_na​_wydanie​_paszportu.pdf 0.04MB
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