Ausstellung eines Führungszeugnisses (Bescheinigung über die Straffreiheit aus dem Nationalen Strafregister)
Der Konsul vermittelt nicht bei der Erlangung einer Bescheinigung über die Straffreiheit.
Die Bescheinigung über die Straffreiheit können Sie selbstständig erhalten:
- im Informationsbüro oder in den Informationsstellen des Nationalen Strafregisters, die bei den Bezirksgerichten tätig sind,
- durch Inanspruchnahme eines Bevollmächtigten,
- oder auf dem Postweg.
Detaillierte Informationen zu den Möglichkeiten der Beantragung finden Sie auf der Website des Justizministeriums.
Wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine Signatur verfügen, die durch das vertrauenswürdige Profil (Profil Zaufany) auf der ePUAP-Plattform bestätigt ist, können Sie die Bescheinigung elektronisch über die e-Plattform des Justizministeriums beantragen.
Rechtsgrundlage
Gesetz vom 24. Mai 2000 über das Nationale Strafregister