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Liechtenstein

Diplomatische Beziehungen zwischen Polen und Liechtenstein wurden am 16. Februar 1919 geknüpft.

Politische Zusammenarbeit

Seit 1992 nimmt der Botschafter der Republik Polen in der Schweiz die Funktionen des polnischen diplomatischen Vertreters im Fürstentum Liechtenstein wahr. Die Interessen von Liechtenstein in Polen nimmt die Botschaft der Schweiz wahr.

Wirtschaftliche Zusammenarbeit

Seit dem Zeitpunkt des Beitritts Polens zur Europäischen Union, das heißt seit dem 1. Mai 2004, erfolgt die wirtschaftliche Zusammenarbeit auf Basis des Übereinkommens über die Beteiligung der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik am Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), dessen Mitglied Liechtenstein ist.   Die Wirtschaft Liechtensteins ist in das schweizerische wirtschaftliche, rechtliche und monetäre System vollumfänglich integriert. Liechtenstein hat die meisten bilateralen Wirtschaftsabkommen der Schweiz mit der EU übernommen, hierunter das Abkommen zur Einbeziehung in den Schengen-Raum. Nach dem Beitritt Polens zum EWR gilt die Gegenseitigkeitsregel für Wirtschaftsträger. Hieraus ergeben sich die Möglichkeit der Gründung von Zweigniederlassungen polnischer Gesellschaften in Liechtenstein ohne verwaltungsrechtliche Genehmigung und ihrer Eintragung in das Unternehmensregister, so wie das bei den übrigen Mitgliedstaaten der EU und des EWR erfolgt.

Kulturelle Zusammenarbeit

Im Jahr 2017 gelang es, die Rückführung von Archivakten, die im Staatlichen Archiv in Gdańsk und im Hausarchiv der Regierenden Fürsten von Liechtenstein in Wien verwahrt worden waren, zu vollziehen. In den Archiven in Gdańsk befanden sich fälschlicherweise Teile von Archivakten aus dem Wiener Bestand des Hausarchivs der Regierenden Fürsten von Liechtenstein, hingegen in den Wiener Archiven Teile der Danziger Stadtarchivalien, unter ihnen wertvolle Handschriften von Johannes Hevelius (Jan Heweliusz). Diese Archivakten wurden bei der Rückgabe Danziger Stadtarchivalien aus der UdSSR fälschlicherweise in diese Archive verbracht. Die Arbeiten zur Realisierung der Rückführung wurden seit 1997 geführt und konnten erst 2017 abgeschlossen werden. S.D. Erbprinz Alois nahm an dem feierlichen Austausch der Archivakten in Gdańsk teil, während der Minister für Kultur und nationales Erbe die polnische Seite vertrat.

Wissenschaftliche Zusammenarbeit

Für eine wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit werden auf Basis des EWR-Finanzierungsmechanismus finanzielle Beiträge bereitgestellt. Zu den allgemeinen Programmzielen gehören die Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in Europa und die Vertiefung der bilateralen Beziehungen zwischen den Geber-Staaten und den 15 EU-Mitgliedstaaten aus Mittel- und Südeuropa und dem Ostseeraum. Die drei Geber-Staaten arbeiten mit der EU im Rahmen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) eng zusammen. Die Geber-Staaten stellten 3,3 Milliarden Euro im Rahmen der Folgeprogramme der finanziellen Beiträge im Zeitraum 1994–2014 bereit. Die finanziellen Beiträge aus dem EWR-Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2014–2021 belaufen sich auf 1,55 Milliarden Euro. Schwerpunktbereiche für die Mittelzuweisung in diesem Zeitraum sind: #1 Innovation, Forschung, Bildung und Wettbewerbsfähigkeit;
#2 soziale Inklusion, Jugendbeschäftigung und Armutsminderung;
#3 Umwelt, Energie, Klimawandel und kohlenstoffarme Wirtschaft;
#4 Kultur, Zivilgesellschaft, gute Regierungsführung sowie Grundrechte und Grundfreiheiten;
#5 Justiz und Inneres. Die finanziellen Beiträge des EWR-Finanzierungsmechanismus werden gemeinsam von Island, Liechtenstein und Norwegen bereitgestellt, wobei die Beteiligung des jeweiligen Landes nach dessen BIP ermittelt wird. Die Förderfähigkeit im Rahmen der Mittelzuweisung ergibt sich aus der Erfüllung von Kriterien, die für den EU-Kohäsionsfonds festgelegt sind, der für Mitgliedstaaten vorgesehen ist, in denen das Bruttonationaleinkommen pro Einwohner geringer ist als 90% des EU-Mittelwerts.              

Fundacja Rozwoju Systemu Edukacji

Anerkennung ausländischer Qualifikationen

Polen und Liechtenstein erkennen von Rechts wegen Schulzeugnisse und Abschlusszeugnisse zum Schulabschluss von Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe sowie Diplome und Abschlussdiplomen von Hochschulen im Rahmen der Bildungssysteme der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) an.

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