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Verwaltungsrechtliche Änderung des Vor- und Nachnamens

Wo erledigen Sie die Angelegenheit?

Den Antrag können Sie bei der örtlich zuständigen konsularischen Vertretung der Republik Polen einreichen.

Müssen Sie die Unterlagen persönlich einreichen?

Nein, die Unterlagen können persönlich oder per Post eingereicht werden.

Wie vereinbaren Sie einen Termin?

Einen Termin vereinbaren Sie über das System e-Konsulat.

Welche Unterlagen müssen Sie einreichen?
  1. gültiger polnischer Reisepass oder Personalausweis (oder ein Dokument, das die polnische Staatsangehörigkeit bestätigt, sowie ein Identitätsnachweis),
  2. Antrag (erhältlich bei der konsularischen Vertretung),
  3. Scheidungsurteil (falls zutreffend),
  4. Dokument über die Änderung des Vor- oder Nachnamens im Ausland (falls zutreffend),
  5. andere Unterlagen, die die Änderung des Vor- oder Nachnamens begründen,
  6. Erklärung, dass in derselben Angelegenheit zuvor kein Antrag bei einem anderen Standesbeamten gestellt wurde oder keine ablehnende Entscheidung ergangen ist.

Hinweis! Die Änderung des Vor- oder Nachnamens erfordert die Eintragung der Änderung in die Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde. Geben Sie bei der Antragstellung an, wo diese Urkunden ausgestellt wurden (geben Sie den zuständigen Standesbeamten an). Der Standesbeamte übermittelt die Informationen selbst an andere Standesämter, damit entsprechende Änderungen vorgenommen werden können.

Hinweis! Wenn Sie und Ihre minderjährigen Kinder keine polnischen Personenstandsurkunden besitzen, reichen Sie zusammen mit dem Antrag auf Namensänderung auch einen Antrag auf Transkription ausländischer Personenstandsurkunden ein.

Wie viel müssen Sie bezahlen?

Gebühr gemäß der TABELLE DER KONSULARGEBÜHREN.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Der Konsul leitet Ihren Antrag unverzüglich an den von Ihnen benannten Standesbeamten weiter.

Wie erhalten Sie die Dokumente?

Die Dokumente können persönlich abgeholt werden. Der Konsul kann sie auch an die von Ihnen angegebene Adresse senden – besprechen Sie dies bei der Antragstellung.

Wie können Sie Widerspruch einlegen?

Gegen die Ablehnung der Änderung des Vor- oder Nachnamens kann bei dem örtlich zuständigen Woiwoden Widerspruch eingelegt werden.

Häufig gestellte Fragen

Wer kann einen Antrag auf verwaltungsrechtliche Änderung des Vor- und Nachnamens stellen?
Ein polnischer Staatsbürger kann die Änderung seines Vor- oder Nachnamens auf schriftlichen Antrag bei einem ausgewählten Standesbeamten beantragen. Eine im Ausland lebende Person kann den Antrag über den Konsul einreichen und den Standesbeamten benennen, an den der Antrag weitergeleitet werden soll. Die Entscheidung trifft der Standesbeamte oder dessen Stellvertreter.

Wann kann ich einen Antrag stellen?
Wenn sich Ihre Daten nicht z. B. durch Eheschließung oder Rückkehr zum früheren Namen geändert haben, Sie aber aus bestimmten Gründen dennoch eine Änderung wünschen.

Die Änderung ist aus wichtigen Gründen möglich, insbesondere wenn:

  • der bisherige Name lächerlich ist oder die Würde verletzt,
  • ein anderer Name tatsächlich verwendet wird,
  • der Name unrechtmäßig geändert wurde,
  • nach dem Recht eines weiteren Staatsangehörigkeitslandes ein anderer Name geführt wird.

Wird bei Änderung meines Namens auch der Name meines Kindes geändert?
Wenn nur ein Elternteil seinen Namen ändert, ist für die Änderung des Namens des minderjährigen Kindes die Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich (mit Ausnahmen).
Hat das Kind das 13. Lebensjahr vollendet, ist auch seine Zustimmung erforderlich.
Die Zustimmung kann vor dem Standesbeamten, notariell oder im Ausland vor dem Konsul erfolgen.
Ändern beide Eltern ihren Namen, gilt dies automatisch auch für die minderjährigen Kinder.

Kann ich im Rahmen der Namensänderung einen dritten Vornamen (z. B. aus der Firmung) hinzufügen?
Nein. Möglich ist jedoch u. a.: Ersetzen, Hinzufügen oder Ändern von Vornamen, Änderung der Schreibweise oder Reihenfolge sowie Änderung des Nachnamens.

Was ist der Unterschied zwischen administrativer Namensänderung und Namensänderung durch Transkription einer Heiratsurkunde?
Die administrative Namensänderung ist unabhängig vom Familienstand und bietet mehr Möglichkeiten, erfordert jedoch einen wichtigen Grund.
Die Transkription einer Heiratsurkunde betrifft nur die Namenswahl im Zusammenhang mit der Registrierung einer im Ausland geschlossenen Ehe in Polen.

Rechtsgrundlage
Gesetz vom 17. Oktober 2008 über die Änderung des Vor- und Nachnamens

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