Beglaubigung der Kopie
Wo können Sie es erledigen?
Die Beglaubigung einer Kopie erhalten Sie in einem beliebig gewählten Konsularamt der Republik Polen.
Müssen Sie die Dokumente persönlich einreichen?
Die Dokumente können Sie persönlich oder per Post einreichen.
Wie können Sie sich für ein Treffen verabreden?
Für ein Treffen können Sie sich im System e-konsulat oder telefonisch unter +41 31 3580 213 verabreden.
Welche Unterlagen müssen Sie einreichen?
Halten Sie die Unterlage und deren Kopie bereit.
Achtung:
Die Anfertigung einer Kopie durch den Konsul ist mit einer höheren Konsulargebühr verbunden.
Wie viel bezahlen Sie?
Die Gebühr beträgt 31 CHF pro Kopie (nicht pro Seite).
Was ist die Erledigungsfrist?
Der Konsul erledigt die Sache ohne unnötigen Verzug, nicht später jedoch als innerhalb von dreißig Tagen ab Antragstellung.
Wie können Sie Ihre Dokumente abholen?
Persönlich. Sie können auch die Zustellung der Unterlagen per Post beantragen, soweit Sie die Versandkosten tragen.
Wie können Sie eine Berufung einreichen?
Im Falle einer Verweigerung der Handlung erlässt der Konsul einen Beschluss, gegen den Sie innerhalb von 7 Tagen eine Beschwerde an den Außenminister einreichen können. Die Beschwerde ist durch Vermittlung des Konsuls einzureichen, der den angefochtenen Beschluss erlassen hat.
Rechtsgrundlage
Ustawa z dnia 25 czerwca 2015 roku Prawo konsularne