Bescheinigung der Eigenhändigkeit der Unterschrift
Wo können Sie es erledigen?
Die Bescheinigung der Eigenhändigkeit der Unterschrift erhalten Sie in einem beliebig gewählten Konsularamt der Republik Polen.
Müssen Sie die Dokumente persönlich einreichen?
Ja, damit Sie die Bescheinigung der Eigenhändigkeit der Unterschrift unter einem Dokument erhalten können, müssen Sie persönlich beim Konsularamt erscheinen.
Wie können Sie sich für ein Treffen verabreden?
Für ein Treffen können Sie sich im System e-konsulat oder telefonisch (+41 31 3580 213) verabreden.
Welche Unterlagen müssen Sie einreichen?
Halten Sie folgende Unterlagen bereit:
- das Dokument, unter dem Sie ihre Unterschrift beglaubigen möchten;
- ein gültiges Persönlichkeitsdokument (Reisepass oder Personalausweis).
Beachten Sie! Die Vorschriften polnischen Rechts können für die Wirksamkeit gewisser Rechtshandlungen (z.B. einer Vollmacht zum Abschluss eines Vertrages zur Übertragung des Eigentumsrechts an einer Immobilie, oder eines Vertrags zur Teilung der Erbschaft) verlangen, dass sie in Form einer notariellen Urkunde vorgenommen werden. Die Beglaubigung der Unterschrift durch den Konsul auf so einem Dokument ist nicht möglich.
Wie viel bezahlen Sie?
Die Gebühr beträgt 31 CHF.
Was ist die Erledigungsfrist?
Die Beglaubigung der Unterschrift erhalten Sie während Ihres Besuches im Konsulat.
Wie können Sie eine Berufung einreichen?
Im Falle einer Verweigerung der Handlung erlässt der Konsul einen Beschluss, gegen den Sie innerhalb von 7 Tagen eine Beschwerde an den Außenminister einreichen können. Die Beschwerde ist durch Vermittlung des Konsuls einzureichen, der den angefochtenen Beschluss erlassen hat.
Rechtsgrundlage
Ustawa z dnia 25 czerwca 2015 roku Prawo konsularne