Vorläufiger Reisepass für eine volljährige Person
Wo kann die Angelegenheit bearbeitet werden?
Der Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses kann bei einer beliebigen Konsularbehörde der Republik Polen eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass Sie den neuen vorläufigen Reisepass in derselben Behörde abholen, in der Sie den Antrag stellen.
Muss ich die Dokumente persönlich einreichen?
Den Passantrag müssen Sie persönlich einreichen.
Wie vereinbare ich einen Termin?
Vereinbaren Sie einen Termin zur Beantragung eines vorläufigen Reisepasses über das System e-konsulat.
WICHTIG: In Notfällen (zum Beispiel Tod eines Angehörigen, plötzliche Erkrankung, Diebstahl/ Verlust von Dokumenten und Notwendigkeit einer dringenden Rückkehr an den Ort des ständigen Wohnsitzes) kontaktieren Sie die Konsularbehörde bitte telefonisch oder senden Sie eine E-Mail mit einer Beschreibung Ihrer Situation sowie den entsprechenden schriftlichen Nachweisen. Bitte denken Sie daran, in der E-Mail folgende Informationen anzugeben: Vorname, Nachname, Aufenthalts-/Wohnort im Ausland und Telefonnummer.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Den Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses durch den polnischen Konsul reichen Sie in elektronischer Form während Ihres Besuchs bei der konsularischen Vertretung ein. Ein Konsularmitarbeiter füllt den Antrag mithilfe eines elektronischen Formulars aus und der Antragsteller bestätigt die Richtigkeit der Daten mit seiner Unterschrift auf dem hierfür vorgesehenen Gerät (Unterschriftspad).
• ein biometrisches Farbfoto – Mehr Informationen, wie das Foto aussehen muss.
WICHTIG! Dem Antrag muss ein Foto beigefügt werden. Wenn dem Antrag kein Foto beigefügt wird oder dieses die Anforderungen nicht erfüllt, teilt die Passbehörde (der Konsul) dem Antragsteller mit, dass der Antrag nicht angenommen wurde.
• Ihr gültiger Reisepass oder Personalausweis (sofern ausgestellt), der die Identität und die polnische Staatsangehörigkeit bestätigt.
HINWEIS: Bei begründeten Zweifeln hinsichtlich der Identität der Person, für die das Passdokument ausgestellt werden soll, ihrer Staatsangehörigkeit oder anderer für die Antragstellung erforderlicher Angaben kann der Konsul um die Vorlage zusätzlicher Dokumente bitten.
BITTE BEACHTEN! Wenn Sie eine Reise in ein anderes Land auf der Grundlage eines vorläufigen Reisepasses planen, prüfen Sie die aktuellen Vorschriften über die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Ausländer im Hoheitsgebiet dieses Landes. Vergewissern Sie sich, ob Sie die Grenze mit einem vorläufigen Reisepass überqueren können und wie lange dieser gültig sein muss (bei Ein- und Ausreise).
Welche Kosten fallen an?
Die Gebühr für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses während der Wartezeit auf die Abholung des biometrischen Reisepasses beträgt 20,00 EUR.
Die Gebühr für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses zu einem anderen Zweck als während der Wartezeit auf die Abholung des biometrischen Reisepasses beträgt:
- 50,00 EUR – während der Öffnungszeiten,
- 100,00 EUR – außerhalb der Öffnungszeiten,
- 200,00 EUR – an arbeitsfreien Tagen.
Hinweis: Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses werden keine Gebührenermäßigungen gewährt. Gebührenermäßigungen gelten ausschließlich für die Ausstellung eines biometrischen Reisepasses.
Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.
Akzeptierte Zahlungsmittel:
- Barzahlung,
- EC-Karte (Debitkarte im Electronic-Cash-System).
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Den vorläufigen Reisepass erhalten Sie so schnell wie möglich.
Wie hole ich den fertigen vorläufigen Reisepass ab?
Der vorläufige Reisepass ist persönlich abzuholen. Bitte stimmen Sie den Abholtermin für den fertigen vorläufigen Reisepass mit dem Konsul ab.
WICHTIG! Der Konsul kann auf das Erfordernis der persönlichen Abholung
des vorläufigen Reisepasses verzichten. Die Möglichkeit der Übersendung des vorläufigen Reisepasses ist bei der Antragstellung mit der konsularischen Vertretung abzustimmen. Im Falle der Übersendung trägt die antragstellende Person
die Versandkosten in Höhe von 7,00 EUR.
Der Konsul übersendet den vorläufigen Reisepass mittels eines Post- oder Kurierdienstes an die angegebene Adresse unter Berücksichtigung der Sicherheit des zu übermittelnden Dokuments. Die Entwertung des bisherigen gültigen Passdokuments erfolgt vor dem Versand des neuen Reisepasses durch den Konsul.
WICHTIG! Wenn Sie den Reisepass per Post oder Kurier erhalten, müssen Sie
den Erhalt selbstständig bestätigen und den Reisepass über einen dafür vorgesehenen Online-Dienst aktivieren.
Für die Annahmebestätigung und die Aktivierung des Reisepasses benötigen Sie:
- einen Internetzugang,
- die Serie und Nummer des Dokuments,
- die 16-stellige Nummer des Passantrags (diese Nummer finden Sie auf der Bestätigung über die Antragstellung).
WICHTIG! Der Konsul versendet keine Passdokumente an Personen, die sich außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Konsularbehörde befinden, bei der der Antrag gestellt wurde.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich einen vorläufigen Reisepass erhalten?
Einen vorläufigen Reisepass können unter anderem folgende Personen erhalten:
- Personen, die sich außerhalb der Republik Polen aufhalten, während sie auf die Abholung ihres Reisepasses warten (sofern sie diesen Wunsch äußern und einen Antrag auf Ausstellung dieses Dokuments stellen);
- Personen, die aufgrund eines dringenden Anlasses (z. B. Rückkehr an den ständigen Wohnsitz, Krankheit, Beerdigung eines Familienangehörigen, berufliche Angelegenheiten) Unterlagen vorlegen, die das Vorliegen eines der oben genannten Umstände bestätigen und eine dringende Ausstellung des Dokuments erfordern.
Rechtsgrundlage
Gesetz vom 27. Januar 2022 über Reisepassdokumente
Verordnung des Ministers für Inneres und Verwaltung über Reisepassdokumente vom 9. September 2022
Konsulargesetz vom 25. Juni 2015
Verordnung des Außenministers über die Konsulargebühren vom 18. Dezember 2015