Meldung des Verlusts / der Beschädigung eines Reisepasses / des Missbrauchs personenbezogener Daten
Wo kann die Angelegenheit erledigt werden?
Den Verlust oder die Beschädigung Ihres Reisepasses / vorläufigen Reisepasses oder den Missbrauch personenbezogener Daten im Ausland melden Sie bitte unverzüglich bei einer konsularischen Vertretung der Republik Polen.
Muss ich die Unterlagen persönlich einreichen?
Um die Anzeige zu erstatten, begeben Sie sich bitte während der Sprechzeiten in die nächstgelegene oder eine von Ihnen gewählte konsularische Vertretung oder
reichen Sie die Anzeige online ein – hierfür benötigen Sie ein speziell geprüftes Online-Profil (sog. Profil Zaufany) oder einen E-Ausweis, mit denen Sie Ihre Identität im Internet bestätigen können. Hier erfahren Sie, wie Sie ein vertrauenswürdiges Profil einrichten oder wie der E-Ausweis verwendet wird, oder
reichen Sie die Anzeige schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift des Anzeigestellers ein; dabei ist zu beachten, dass die Echtheit der Unterschrift von einem Notar beglaubigt werden muss.
Wie können Sie eine Berufung einreichen?
Betrifft nicht.
In der Passbehörde können Sie auch den Verlust oder die Beschädigung des Passdokuments Ihres Kindes oder einer Person anzeigen, für die Sie als Vormund bestellt wurden.
BITTE BEACHTEN! Der Honorarkonsul nimmt keine Meldungen über den Verlust von Reisepässen entgegen.
Wie vereinbare ich einen Termin?
Sie müssen keinen Termin vereinbaren
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Der Konsul nimmt Ihre Meldung in der konsularischen Vertretung entgegen.
Ein Konsularmitarbeiter füllt den Antrag mithilfe eines elektronischen Formulars aus und die meldende Person bestätigt die Richtigkeit der Daten durch ihre Unterschrift auf einem dafür vorgesehenen Gerät (Unterschriftenpad).
Mit dem Tag der Verlustanzeige wird Ihr Reisepass ungültig.
BITTE BEACHTEN! Wenn Sie Ihren Reisepass wiederfinden, nachdem er beim Konsul als verloren gemeldet wurde, darf er nicht mehr verwendet werden und die Verlustmeldung kann nicht rückgängig gemacht werden. Das Wiederfinden des Reisepasses oder des vorläufigen Reisepasses muss der örtlich zuständigen Passbehörde (dem Woiwoden in Polen, dem Konsul im Ausland) gemeldet werden.
Welche Kosten fallen an?
Die Meldung ist gebührenfrei.
Wie können Sie Ihre Dokumente abholen?
Betrifft nicht.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Der Konsul nimmt Ihre Verlustmeldung unverzüglich entgegen.
Häufig gestellte Fragen
Was kann ich tun, wenn ich meinen Reisepass im Ausland verliere oder dieser beschädigt wird und ich dringend an meinen ständigen Wohnsitz zurückkehren muss?
Wenn Sie Ihren Pass im Ausland verlieren oder dieser beschädigt wird, stellt Ihnen der Konsul – nach vorheriger Meldung des Vorfalls, auf Ihren Antrag hin und nach Bestätigung Ihrer Identität und Staatsangehörigkeit – einen vorläufigen Reisepass für die Rückkehr an Ihren ständigen Wohnsitz (in Polen oder einem anderen Land) aus.
BITTE BEACHTEN! Der Honorarkonsul kann keine Passdokumente ausstellen.
Materialien
Meldung des Verlusts oder der Beschädigung eines Reisepasses oder des Missbrauchs personenbezogener Daten (Papierversion_–_zur notariellen Beglaubigung) in der polnischen SpracheMeldung_des_Verlusts_oder_der_Beschädigung_eines_Reisepasses_oder_des_Missbrauchs_personenbezogener_Daten_(Papierversion_–_zur_notariellen_Beglaubigung)_in_der_polnischen_Sprache.pdf 0.06MB
Rechtsgrundlage
Gesetz vom 27. Januar 2022 über Reisepassdokumente
Verordnung des Ministers für Inneres und Verwaltung über Reisepassdokumente vom 9. September 2022
Konsulargesetz vom 25. Juni 2015
Verordnung des Außenministers über die Konsulargebühren vom 18. Dezember 2015