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Bescheinigung für die Überführung der Leiche oder Aschen (Überreste) nach Polen

Wo können Sie es erledigen?

Die Bescheinigung für die Überführung der Leiche oder Aschen (Überreste) nach Polen erhalten Sie im örtlich zuständigen Konsularamt der Republik Polen.

Müssen Sie die Dokumente persönlich einreichen?

Die Dokumente können Sie persönlich, durch einen Bevollmächtigten oder per Post einreichen.

Wie können Sie sich für ein Treffen verabreden?

Um sich für den Besuch im Konsul zu verabreden, bitte schicken Sie uns eine E-Mail: berno.amb.wk@msz.gov.pl.

Welche Unterlagen müssen Sie einreichen?

Halten Sie folgende Unterlagen bereit:

  • Einwilligung für die Beerdigung, ausgestellt durch den Landrat oder Oberbürgermeister - die Einwilligung kann beim Landrat oder Oberbürgermeister von der Familie des Verstorbenen oder einem dazu berechtigten Beerdigungsinstitut beantragt werden.
  •  Abschrift der Todesurkunde oder eines anderen den Tod feststellenden Dokuments.
Wie viel bezahlen Sie?

Die Gebühr für die Ausstellung der Bescheinigung beträgt 47 CHF.

Was ist die Erledigungsfrist?

Der Konsul erlässt die Einwilligung unverzüglich, nicht später jedoch als innerhalb von 3 Tagen ab Beantragungsdatum.

Wie können Sie Ihre Dokumente abholen?

Persönlich. Sie können auch die Zustellung der Unterlagen per Post beantragen, soweit Sie die Versandkosten tragen.

Wie können Sie eine Berufung einreichen?

Im Falle einer Verweigerung der Handlung erlässt der Konsul einen Beschluss, gegen den Sie innerhalb von 7 Tagen eine Beschwerde an den Außenminister einreichen können.  Die Beschwerde ist durch Vermittlung des Konsuls einzureichen, der den angefochtenen Beschluss erlassen hat.

Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn sich die Familie für die Überführung der Leiche nach Polen nicht entschließt?

Falls sich die Familien entschließt, dass die Leiche nach Polen nicht überführt wird, wendet sich der Konsul an die örtlichen Behörden mit dem Ersuchen, dass die Leiche nach Maßgabe des lokalen Rechts (auf die Kosten der lokalen Behörden auf einem öffentlichen Friedhof) beerdigt wird.

Beachten Sie, dass der Konsul keine finanziellen Verbindlichkeiten deckt, keine Beratungsdienste erbringt und keine Entscheidungen im Namen der Familien trifft, was die Art und den Ort der Beerdigung betrifft.

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